Ein neues Merkblatt für Gemeinden: Lichtverschmutzung vermeiden

Künstliche Beleuchtung macht die Nacht zum Tag und wirkt sich negativ auf Menschen, Tiere und Pflanzen aus. Mit einer zweckmässigen Beleuchtung lassen sich unnötige Lichtemissionen vermeiden und zudem Strom und Kosten sparen. Ein neues Merkblatt macht aufmerksam auf die fünf Grundsätze, die bei der Planung und dem Betrieb von Beleuchtungen im Aussenraum zu beachten sind. Es zeigt den Gemeinden auf, wie sie zur Vermeidung von Lichtverschmutzung handeln können.

Datum
6. November 2013
ZUP-Nr.
74
Themen
Luft
Autor/Autorin
Valentin Delb. Ursina Wiedmer
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 74: Ein neues Merkblatt für Gemeinden: Lichtverschmutzung vermeiden

Zürcher Umweltpraxis 74: Ein neues Merkblatt für Gemeinden: Lichtverschmutzung vermeiden
Zürcher Umweltpraxis 74: Ein neues Merkblatt für Gemeinden: Lichtverschmutzung vermeiden

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: