Neue Pflanzenzuchtverfahren: GVO oder Nicht-GVO, das ist hier die Frage

Bisher konnten Pflanzen eindeutig als entweder nicht gentechnisch verändert oder als gentechnisch verändert (GVO) identifiziert und unterschieden werden. Für letztere braucht es ein strenges, risikoorientiertes Bewilligungsverfahren, wobei ein Moratorium ihren Anbau noch bis Ende November 2013 in der ganzen Schweiz generell verhindert. Bald werden jedoch neue Züchtungen auf den Markt kommen, bei denen die Gentechnik anders verwendet wird. Im Endprodukt ist meist nicht mehr nachweisbar, ob Gentechnik zum Einsatz gekommen ist. Noch ist unklar, wie der Umgang mit diesen neuen Produkten zu regulieren ist. Bund und Kantone sind am Erarbeiten der Grundlagen.

Datum
11. Oktober 2012
ZUP-Nr.
70
Themen
Biosicherheit
Autor/Autorin
Benno Vogel, Daniel Fischer
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 70: Neue Pflanzenzuchtverfahren: GVO oder Nicht-GVO, das ist hier die Frage

Zürcher Umweltpraxis 70: Neue Pflanzenzuchtverfahren: GVO oder Nicht-GVO, das ist hier die Frage
Zürcher Umweltpraxis 70: Neue Pflanzenzuchtverfahren: GVO oder Nicht-GVO, das ist hier die Frage

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