Neue Pflanzenzuchtverfahren: GVO oder Nicht-GVO, das ist hier die Frage
Bisher konnten Pflanzen eindeutig als entweder nicht gentechnisch verändert oder als gentechnisch verändert (GVO) identifiziert und unterschieden werden. Für letztere braucht es ein strenges, risikoorientiertes Bewilligungsverfahren, wobei ein Moratorium ihren Anbau noch bis Ende November 2013 in der ganzen Schweiz generell verhindert. Bald werden jedoch neue Züchtungen auf den Markt kommen, bei denen die Gentechnik anders verwendet wird. Im Endprodukt ist meist nicht mehr nachweisbar, ob Gentechnik zum Einsatz gekommen ist. Noch ist unklar, wie der Umgang mit diesen neuen Produkten zu regulieren ist. Bund und Kantone sind am Erarbeiten der Grundlagen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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