Lärmsanierung in den Zürcher Gemeinden
Werden entlang von Gemeindestrassen infolge des Verkehrslärms die Immissionsgrenzwerte (IGW) überschritten, ist die Gemeinde gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) verpflichtet, an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg Sanierungsmassnahmen zu ergreifen. Die Lärmsanierung ist bis 2018 abzu schliessen. Danach gewährt der Bund keine Beiträge an Massnahmen mehr.
Kontakt
Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr