Lärmsanierung in den Zürcher Gemeinden

Werden entlang von Gemeindestrassen infolge des Verkehrslärms die Immissionsgrenzwerte (IGW) überschritten, ist die Gemeinde gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) verpflichtet, an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg Sanierungsmassnahmen zu ergreifen. Die Lärmsanierung ist bis 2018 abzu schliessen. Danach gewährt der Bund keine Beiträge an Massnahmen mehr.

Datum
9. Juli 2012
ZUP-Nr.
69
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Rima Kalberer
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 69: Lärmsanierung in den Zürcher Gemeinden

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