Private Kontrolle beim BAuen auf belasteten Standorten: Seit dem 1. Januar 2012 führen externe befugte Altlastenberater die Private Kontrolle durch
Die Baudirektion hat den abfallrechtlichen Vollzug beim Bauen auf belasteten Standorten vereinfacht. Er wurde der Privaten Kontrolle (PK) durch externe befugte Fachpersonen (Altlastenberater) unterstellt. Das neue Verfahren gilt für die Entsorgung belasteter Bauabfälle sowie die Entsorgung oder Verschiebung von Bodenaushub aus belasteten Standorten. Neu wird auch die Entsorgung von Aushubmaterial geregelt, welches mit invasiven gebietsfremden Organismen, so genannten Neobiota, belastet ist.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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