Bauen im Lärm II: Berechnungswerkzeuge für Baubehörden im Internet der Fachstelle Lärmschutz: Immissionswerte berechnen – Grenzwerte einhalten

Um eine übermässige Lärmbelas­tung von Neu- und Umbauten vorsorglich angehen zu können, sind die Rohdaten mit geeigneten Ins­trumenten aufzubereiten.

Datum
8. Juli 2010
ZUP-Nr.
61
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Daniel Aebli
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 61: Bauen im Lärm II: Berechnungswerkzeuge für Baubehörden im Internet der Fachstelle Lärmschutz: Immissionswerte berechnen – Grenzwerte einhalten

Zürcher Umweltpraxis 61: Bauen im Lärm II: Berechnungswerkzeuge für Baubehörden im Internet der Fachstelle Lärmschutz: Immissionswerte berechnen – Grenzwerte einhalten
Zürcher Umweltpraxis 61: Bauen im Lärm II: Berechnungswerkzeuge für Baubehörden im Internet der Fachstelle Lärmschutz: Immissionswerte berechnen – Grenzwerte einhalten

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: