Unangekündigte Inspektionen in B-Betrieben: Neue Vollzugsverfahren erhöhen Sicherheit und senken Kosten

Der Umgang mit gentechnisch veränderten oder krankheitserregenden Organismen wird behördlich überwacht, um Menschen und Umwelt vor schädlichen oder läs­tigen Einwirkungen zu schützen – neben angekündigten neu auch mit unangekündigten Inspektionen.

Datum
9. Dezember 2009
ZUP-Nr.
59
Themen
Biosicherheit
Autor/Autorin
Thomas Rhomberg, Christina Stadler
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 59: Unangekündigte Inspektionen in B-Betrieben: Neue Vollzugsverfahren erhöhen Sicherheit und senken Kosten

Zürcher Umweltpraxis 59: Unangekündigte Inspektionen in B-Betrieben: Neue Vollzugsverfahren erhöhen Sicherheit und senken Kosten
Zürcher Umweltpraxis 59: Unangekündigte Inspektionen in B-Betrieben: Neue Vollzugsverfahren erhöhen Sicherheit und senken Kosten

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