Mit Abfall belasteter Standort: Ein Blick in den Kataster zeigt, was darunter liegt. Was müssen Grundeigentümer und Bauherren wissen?
In der «Zürcher Umweltpraxis» Nr. 55 vom Dezember 2008 wurde das Altlastenprogramm des Kantons Zürich vorgestellt. Bis ins Jahr 2023 sind alle gefährlichen Altlasten saniert. Das AWEL hat ein Faltblatt zur Information betroffener Grundeigentümer, Bauherren und interessierter Kreise herausgegeben.
Kontakt
Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr