Neue Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich: Kantone als energiepolitische Schrittmacher

Die Kantone setzen auf energieeffiziente Gebäude. Gemäss den erneuerten Mustervorschriften der Energiedirektorenkonferenz (EnDK) werden die Anforderungen an Neubauten künftig den bisherigen Minergie- Anforderungen angenähert. Zudem führen die Kantone einen gesamtschweizerisch einheitlichen, freiwilligen «Gebäudeenergieausweis der Kantone» ein. Alle diese Neuerungen werden die Kantone in den Jahren 2009 bis 2011 umsetzen.

Datum
15. Juli 2008
ZUP-Nr.
53
Themen
Energie
Autor/Autorin
Christoph Gmür
Rubrik
Artikel

Neue Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich: Kantone als energiepolitische Schrittmacher

Neue Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich: Kantone als energiepolitische Schrittmacher
Neue Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich: Kantone als energiepolitische Schrittmacher

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: