Neue Regeln im Umgang mit Altreifen: Mit der neuen VeVA dürfen Altreifen nicht mehr im Freien gelagert werden
Reifen können auch schaden, wenn sie nicht brennen. Wo immer sie rollen, werden wegen des Abriebs Böden und Oberflächengewässer beeinträchtigt. Im Freien gelagert setzen sie ausserdem Stäube und Zersetzungsprodukte frei. Die schweizerische Abfallgesetzgebung trägt dem Rechnung und stuft Altreifen seit 1.1.2006 als «andere kontrollpflichtige Abfälle» ein.
Kontakt
Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr