Neue Regeln im Umgang mit Altreifen: Mit der neuen VeVA dürfen Altreifen nicht mehr im Freien gelagert werden

Reifen können auch schaden, wenn sie nicht brennen. Wo immer sie rollen, werden wegen des Abriebs Böden und Oberflächengewässer beeinträchtigt. Im Freien gelagert setzen sie ausserdem Stäube und Zersetzungsprodukte frei. Die schweizerische Abfallgesetzgebung trägt dem Rechnung und stuft Altreifen seit 1.1.2006 als «andere kontrollpflichtige Abfälle» ein.

Datum
4. Oktober 2007
ZUP-Nr.
50
Themen
Abfall
Autor/Autorin
Daniela Brunner, Christa Pfister
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 50: Neue Regeln im Umgang mit Altreifen: Mit der neuen VeVA dürfen Altreifen nicht mehr im Freien gelagert werden

Zürcher Umweltpraxis 50: Neue Regeln im Umgang mit Altreifen: Mit der neuen VeVA dürfen Altreifen nicht mehr im Freien gelagert werden
Zürcher Umweltpraxis 50: Neue Regeln im Umgang mit Altreifen: Mit der neuen VeVA dürfen Altreifen nicht mehr im Freien gelagert werden

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