Der Kanton Zürich, die Gemeinden und der Lärm der Laubbläser: Weniger Krach durch spezielle Regelung
Kanton und Gemeinden sollten auf die Anschaffung und den Einsatz von Laubbläsern so weit wie möglich verzichten. Bei der Wahl von Geräten sollten sie deren Emissionen gemäss Kennzeichnung in die Überlegungen mit einbeziehen. Vor allem aber sollten unverzichtbare Einsätze der Geräte gezielt und schonend erfolgen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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