Der Kanton Zürich, die Gemeinden und der Lärm der Laubbläser: Weniger Krach durch spezielle Regelung

Kanton und Gemeinden sollten auf die Anschaffung und den Einsatz von Laubbläsern so weit wie möglich verzichten. Bei der Wahl von Geräten sollten sie deren Emissionen gemäss Kennzeichnung in die Überlegungen mit einbeziehen. Vor allem aber sollten unverzichtbare Einsätze der Geräte gezielt und schonend erfolgen.

Datum
4. Oktober 2007
ZUP-Nr.
50
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Daniel Aebli
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 50: Der Kanton Zürich, die Gemeinden und der Lärm der Laubbläser: Weniger Krach durch spezielle Regelung

Zürcher Umweltpraxis 50: Der Kanton Zürich, die Gemeinden und der Lärm der Laubbläser: Weniger Krach durch spezielle Regelung
Zürcher Umweltpraxis 50: Der Kanton Zürich, die Gemeinden und der Lärm der Laubbläser: Weniger Krach durch spezielle Regelung

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