Ab 1. Oktober 2007 werden Holzheizungen kontrolliert: Anfeuern mit Holz, aber mit möglichst wenig Feinstaub

Wenn eine Holzfeuerung 15 Minuten nach dem Anfeuern immer noch raucht, setzt sie viel Feinstaub frei. Im Kanton Zürich sind das pro Jahr 350 Tonnen Feinstaub – das sind mehr als die 220 Tonnen, die alleine die Dieselfahrzeuge pro Jahr erzeugen. Deshalb müssen Holzheizungen ab dem 1. Oktober 2007 periodisch vom Kaminfeger kontrolliert werden. Cheminées und Holzöfen, in welchen weniger als 200 Kilogramm Holz pro Jahr verbrannt werden, sind von den Kontrollen ausgenommen. Wenn Betreiber von Holzheizungen ein paar einfache Regeln beachten, helfen sie aktiv mit, Feinstaub zu reduzieren.

Datum
4. Oktober 2007
ZUP-Nr.
50
Themen
Luft
Autor/Autorin
Hansjörg Sommer, Herbert Limacher
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 50: Ab 1. Oktober 2007 werden Holzheizungen kontrolliert: Anfeuern mit Holz, aber mit möglichst wenig Feinstaub

Zürcher Umweltpraxis 50: Ab 1. Oktober 2007 werden Holzheizungen kontrolliert: Anfeuern mit Holz, aber mit möglichst wenig Feinstaub
Zürcher Umweltpraxis 50: Ab 1. Oktober 2007 werden Holzheizungen kontrolliert: Anfeuern mit Holz, aber mit möglichst wenig Feinstaub

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: