Verfahren zur Verteilung der Kosten nach neuem Altlastenrecht: Wann fallen Kosten an, wer ist für die Verteilung zuständig, und was bietet das Verhandlungsverfahren?

Wenn es um die Verteilung von Kos­ten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung auf belasteten Stand­orten geht, ist das Verhandlungsverfahren des Kantons Zürich der effiziente Weg für faire, eigenverantwortliche Lösungen. Im vorliegenden Artikel werden das Verhandlungsverfahren beschrieben so­­wie Grundsätze und wesentliche Neuerungen des revidierten Altlas­tenrechts in Bezug auf die anfallenden Kosten und deren Verteilung aufgezeigt.

Datum
2. April 2007
ZUP-Nr.
48
Themen
Altlasten-Stoffe
Autor/Autorin
Lilian Christen und Thomas Schmid
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 48: Verfahren zur Verteilung der Kosten nach neuem Altlastenrecht: Wann fallen Kosten an, wer ist für die Verteilung zuständig, und was bietet das Verhandlungsverfahren?

Zürcher Umweltpraxis 48: Verfahren zur Verteilung der Kosten nach neuem Altlastenrecht: Wann fallen Kosten an, wer ist für die Verteilung zuständig, und was bietet das Verhandlungsverfahren?
Zürcher Umweltpraxis 48: Verfahren zur Verteilung der Kosten nach neuem Altlastenrecht: Wann fallen Kosten an, wer ist für die Verteilung zuständig, und was bietet das Verhandlungsverfahren?

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