Verfahren zur Verteilung der Kosten nach neuem Altlastenrecht: Wann fallen Kosten an, wer ist für die Verteilung zuständig, und was bietet das Verhandlungsverfahren?
Wenn es um die Verteilung von Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung auf belasteten Standorten geht, ist das Verhandlungsverfahren des Kantons Zürich der effiziente Weg für faire, eigenverantwortliche Lösungen. Im vorliegenden Artikel werden das Verhandlungsverfahren beschrieben sowie Grundsätze und wesentliche Neuerungen des revidierten Altlastenrechts in Bezug auf die anfallenden Kosten und deren Verteilung aufgezeigt.
Kontakt
Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr