Abfälle klassieren – Übergabe und Entsorgung kontrollieren: Was bringt die neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)?
Auf den 1. Januar 2006 tritt die eidgenössische Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) in Kraft. Die VeVA ersetzt die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS). Sie berücksichtigt die praktischen Erfahrungen aus dem Vollzug der VVS, inzwischen erfolgte Gesetzesänderungen sowie die internationalen Abkommen betreffend Abfallexporte. Der Weg von Sonderabfällen und «anderen kontrollpflichtigen Abfällen» soll lückenlos dokumentiert werden, die Annahme solcher Abfälle ist bewilligungspflichtig.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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