Die Anwendungshilfe zur Baulärm-Richtlinie – eine konkrete Anleitung zu weniger Baulärm - Auch kleine Baustellen sind lärmig: Die Einfamilienhaus-Baustelle
Monat für Monat gehen bei den Gemeinden und kantonalen Fachstellen Anfragen zum Thema Baulärm ein. Dies bedeutet Ärger für alle Beteiligten und eventuell Zeitverzögerungen und Kosten für die Bauherrschaft. Bei kleineren Bauvorhaben blieben die Zuständigkeiten und die notwendigen Massnahmen bisher oftmals ungeklärt. Anhand des Beispiels Einfamilienhaus wird nachfolgend aufgezeigt, welche vorausschauenden und kostengünstigen Massnahmen auch auf kleinen Baustellen sinnvoll sind und die Lärmemissionen jeder Baustelle in erheblichem Mass reduzieren.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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