Kanton Zürich regelt die Verwertung belasteter Bauabfälle: Belastete Bauabfälle verwerten, Deponieressourcen schonen

Heute werden rund 70 Prozent der jährlich rund 0,8 Mio. Tonnen belasteter Bauabfälle deponiert, und das bei einem knappen, verfügbaren Deponievolumen. Der Kanton Zürich hat darum eine Verwertungsregel für die Entsorgung belasteter Bauabfälle aufgestellt. Die am 1. Mai 2005 in Kraft getretene Richtlinie zur Verwertungsregel richtet sich an Bauherren, Planer, Altlastenfachleute,Investoren und Entsorgungsunternehmen.Erarbeitet wurden Lösungsmöglichkeiten für eine Materialverwertung und haushälterische Nutzung des Deponievolumens. Ziel:Für jeden eingesetzten Franken soll eine möglichst hohe Umweltwirkung erreicht werden.

Datum
3. Oktober 2005
ZUP-Nr.
42
Themen
Altlasten-Stoffe
Autor/Autorin
Jörg Egestorff
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 42: Kanton Zürich regelt die Verwertung belasteter Bauabfälle: Belastete Bauabfälle verwerten, Deponieressourcen schonen

Zürcher Umweltpraxis 42: Kanton Zürich regelt die Verwertung belasteter Bauabfälle: Belastete Bauabfälle verwerten, Deponieressourcen schonen
Zürcher Umweltpraxis 42: Kanton Zürich regelt die Verwertung belasteter Bauabfälle: Belastete Bauabfälle verwerten, Deponieressourcen schonen

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