Neues Chemikalienrecht: Orange warnt vor Gefahr

Am 1.8.2005 wurde die bisher gültige Giftgesetzgebung durch das neue Chemikalienrecht abgelöst.Die neue Gesetzgebung bringt zahlreiche Neuerungen für alle Personen und Betriebe, welche Chemikalien herstellen, importieren,handeln oder verwenden. Hier finden Sie einen Überblick über jene neuen Bestimmungen, welche primär im Handel und bei den Verwendern von Bedeutung sind.

Datum
3. Oktober 2005
ZUP-Nr.
42
Themen
Altlasten-Stoffe
Autor/Autorin
Urs Näf
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 42: Neues Chemikalienrecht: Orange warnt vor Gefahr

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