Freiwillige Zielvereinbarungen oder Verpflichtung zu Massnahmen: Grossverbraucher im Kanton Zürich zur Energieanalyse aufgefordert

Sämtliche Energiegrossverbraucher, die bis heute keine Zielvereinbarung mit der Baudirektion oder keine Universalzielvereinbarung (UZV) mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) abgeschlossen haben oder auf dem Weg dazu sind, wurden diesen Frühling durch die Baudirektion oder die Städte Zürich und Winterthur zur Durchführung einer Energie-Verbrauchsanalyse aufgefordert. In der Folge können Grossverbraucher zur Realisierung von zumutbaren, d.h. insbesondere wirtschaftlichen Massnahmen verpflichtet werden. Der Weg über eine Zielvereinbarung ist jedoch immer noch offen.

Datum
27. Juni 2005
ZUP-Nr.
41
Themen
Energie
Autor/Autorin
Heinz Villa
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 41: Freiwillige Zielvereinbarungen oder Verpflichtung zu Massnahmen: Grossverbraucher im Kanton Zürich zur Energieanalyse aufgefordert

Zürcher Umweltpraxis 41: Freiwillige Zielvereinbarungen oder Verpflichtung zu Massnahmen: Grossverbraucher im Kanton Zürich zur Energieanalyse aufgefordert
Zürcher Umweltpraxis 41: Freiwillige Zielvereinbarungen oder Verpflichtung zu Massnahmen: Grossverbraucher im Kanton Zürich zur Energieanalyse aufgefordert

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