Information und Kommunikation als Vollzugsmassnahme: Tue Gutes und sprich davon!

Als eines der ersten Gesetze überhaupt fordert das Umweltschutzgesetz (USG) Öffentlichkeitsarbeit von den Behörden. Umweltinformation und -kommunikation haben sich in den zwei Jahrzehnten zu wichtigen Teilen der Umweltpolitik entwickelt und in verschiedenen Bereichen erheblich zum Erfolg beigetragen. Allerdings zeigen die Erfahrungen, dass nur mit Kontinuität langfristig Erfolge zu erzielen sind.

Datum
18. April 2005
ZUP-Nr.
40
Themen
Umweltbildung-verhalten
Autor/Autorin
Urs Steiger
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 40: Information und Kommunikation als Vollzugsmassnahme: Tue Gutes und sprich davon!

Zürcher Umweltpraxis 40: Information und Kommunikation als Vollzugsmassnahme: Tue Gutes und sprich davon!
Zürcher Umweltpraxis 40: Information und Kommunikation als Vollzugsmassnahme: Tue Gutes und sprich davon!

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: