NIS-Verordnung sorgt für geordnete Verhältnisse: Dank USG keine übermässige Elektrosmogbelastung
Der rasante Ausbau des Mobilfunknetzes seit Mitte der Neunzigerjahre erforderte rasch Schutzbestimmungen. Aufbauend auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutz- gesetzes, wurde praktisch innert Jahresfrist eine Verordnung zur nichtionisierenden Strahlung in Kraft gesetzt. Dabei konnte von den Erfahrungen mit den ähnlich aufgebauten Luftreinhalte- und Lärmschutzverordnungen profitiert werden.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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