Neues Submissionsrecht: Vom ökologischen zum nachhaltigen Beschaffen
In der seit Anfang 2004 geltenden Submissionsverordnung ist die Ökologie bei der Beschaffung nicht mehr als Zuschlagskriterium erwähnt. An ihre Stelle ist der Begriff der Nachhaltigkeit getreten. Was ändert sich mit dem umfassenderen Begriff? Wie und wo findet man Hilfe? Im Rahmen von Einführungsveranstaltungen der Kommission für öffentliches Beschaffungswesen wurde die Thematik «Nachhaltige Beschaffung» in Workshops diskutiert.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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