… ein Fall für den Gewässerschutz Pikettdienst des AWEL: Wenn die Bäche und nicht die Wälder grünen
Sauberes Wasser ist klar und durchsichtig. Und so soll es auch bleiben. Die Gesetzgebung schreibt vor, dass Gewässer weder getrübt noch verfärbt werden dürfen. Trotzdem werden immer wieder Farbstoffe in viel zu grossen Mengen oder sogar unnötig eingesetzt, um die Herkunft von Verunreinigungen zu ermitteln. Dabei gibt es einfache, effiziente und unbedenklich Methoden, die ohne Färbemittel auskommen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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