Schutzbestimmungen für nicht ionisierende Strahlung: Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN Installationen?

Vermehrt werden auch in öffentlichen Gebäuden, z. B. Schulen, Funktelefone und Computer eingesetzt, die ihre Daten kabellos an Drucker und andere Geräte weitergeben. Eltern oder Mitarbeitende denken teilweise unbehaglich an eine mögliche Strahlungsbelastung. Messungen zeigten: Das ist unnötig. Es werden keinerlei Grenzwerte verletzt.

Datum
1. Juni 2004
ZUP-Nr.
37
Themen
Klima- Strahlung
Autor/Autorin
Herbert Limacher
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 37: Schutzbestimmungen für nicht ionisierende Strahlung: Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN Installationen?

Zürcher Umweltpraxis 37: Schutzbestimmungen für nicht ionisierende Strahlung: Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN Installationen?
Zürcher Umweltpraxis 37: Schutzbestimmungen für nicht ionisierende Strahlung: Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN Installationen?

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