Alternativen zur Giftspritze auf Wegen und Strassen: Toleranz gegenüber Wildkräutern schont Umwelt und Geldbeutel

Seit 2001 dürfen auf privaten Wegen oder Terrassen keine Unkrautvertilgungsmittel (Herbizide) mehr eingesetzt werden. Schon seit mehreren Jahren darf dies die öffentliche Hand nur noch in Ausnahmefällen im Strassenunterhalt tun. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch) wollen zusammen mit den Gemeinden Alternativen zur chemischen Keule aufzeigen, um Sympathie für Wildkräuter werben und der Bevölkerung einen einfachen Weg bieten, noch vorhandene Herbizidreste korrekt zu entsorgen.

Datum
1. Juni 2004
ZUP-Nr.
37
Themen
Altlasten-Stoffe
Autor/Autorin
Nadine Ramer, Isabel Flynn
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 37: Alternativen zur Giftspritze auf Wegen und Strassen: Toleranz gegenüber Wildkräutern schont Umwelt und Geldbeutel

Zürcher Umweltpraxis 37: Alternativen zur Giftspritze auf Wegen und Strassen: Toleranz gegenüber Wildkräutern schont Umwelt und Geldbeutel
Zürcher Umweltpraxis 37: Alternativen zur Giftspritze auf Wegen und Strassen: Toleranz gegenüber Wildkräutern schont Umwelt und Geldbeutel

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: