Altlasten – ein lösbares Problem: Kataster der belasteten Standorte im Kanton Zürich, eine erste Übersicht
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz verpflichtet die Kantone, einen Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu erstellen. Gestützt darauf hat die Baudirektion des Kantons Zürich dem AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft den Auftrag erteilt, die Erstellung des KbS in die Wege zu leiten. Dieser ist öffentlich zugänglich. Er gibt Auskunft darüber, ob ein Standort nur belastet ist, oder ob er belastet und untersuchungsbedürftig ist. In einem ersten Schritt wurden bis Ende 2003 Methoden für die Erfassung und Beurteilung von Standorten, die bisher im bestehenden Altlastenverdachtsflächen-Kataster (VFK) verzeichnet sind, entwickelt und in Pilotläufen getestet. Wenn ein aktuelles Interesse, wie beispielsweise eine unmittelbar bevorstehende Handänderung glaubhaft gemacht wird, können Inhaberinnen und Inhaber eines im VFK verzeichneten Standortes verlangen, dass er vorzeitig beurteilt und gegebenenfalls im KbS eingetragen wird.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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