Die Baulärm-Richtlinie des Bundes: Vorausschauende Baustellenplanung - Auch laute Baustellen können lärmarm sein

Baustellen im Wohnquartier sind ein ständiger Stein des Anstosses. Werden frühmorgens schon Pfähle gerammt und über Mittag Bauholz gefräst, so sind das sehr störende Lärmbelastungen. Wenn diese lärmigen Bauarbeiten über Wochen und teilweise sogar nachts stattfinden, liegen die Nerven bald einmal blank. Damit Baustellen nicht zum Albtraum werden, setzt die Baulärm-Richtlinie des Bundes auf Massnahmen an der Lärmquelle. Diese werden auf die Dauer der Bautätigkeit sowie die Lärmempfindlichkeit des betroffenen Gebietes abgestimmt und in der Baustellenplanung festgelegt. Die Richtlinie erlaubt aber auch unbürokratische Problemlösungen im Kontakt mit allen Beteiligten.

Datum
1. Juni 2004
ZUP-Nr.
37
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Walter Egli
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 37: Die Baulärm-Richtlinie des Bundes: Vorausschauende Baustellenplanung - Auch laute Baustellen können lärmarm sein

Zürcher Umweltpraxis 37:  Die Baulärm-Richtlinie des Bundes: Vorausschauende Baustellenplanung - Auch laute Baustellen können lärmarm sein
Zürcher Umweltpraxis 37: Die Baulärm-Richtlinie des Bundes: Vorausschauende Baustellenplanung - Auch laute Baustellen können lärmarm sein

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