Aufgabenfeld des B-Piketts im Kanton Zürich: m Einsatz bei akuten biologischen Bedrohungen (B-Bedrohungen)

Bakterien oder Viren sieht man nicht, riecht man nicht und doch könnten sie da sein und uns anstecken. Wenn Organismen durch einen Zwischenfall freigesetzt worden sind oder auch nur der Verdacht dazu besteht, werden auch erfahrene Einsatzkräfte vorsichtig. Wie soll man richtig reagieren? Müssen Strassen und Gebäude gesperrt werden, muss das Löschwasser aufgefangen werden, sind die Beteiligten (Feuerwehrleute, Mitarbeiter, Passanten) akut gefährdet? Was sagt man den anwesenden Reportern? Sofort stellt sich eine Reihe heikler Fragen, deren Antwort massgeblich die weiteren Schritte beeinflussen. Um in derartigen Situationen die verantwortlichen Ereignisdienste beratend zu unterstützen, wurde das B-Pikett geschaffen (B wie Biologisch).

Datum
15. Dezember 2002
ZUP-Nr.
32
Themen
Biosicherheit
Autor/Autorin
Daniel Fischer
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 32: Aufgabenfeld des B-Piketts im Kanton Zürich: m Einsatz bei akuten biologischen Bedrohungen (B-Bedrohungen)

Zürcher Umweltpraxis 32: Aufgabenfeld des B-Piketts im Kanton Zürich: m Einsatz bei akuten biologischen Bedrohungen (B-Bedrohungen)
Zürcher Umweltpraxis 32: Aufgabenfeld des B-Piketts im Kanton Zürich: m Einsatz bei akuten biologischen Bedrohungen (B-Bedrohungen)

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