Pressemitteilung des BUWAL zu Mobilfunkantennen: Grundsätze für den Vollzug festgelegt

Bundesrat Leuenberger hat nach einer Aussprache über das Thema der umstrittenen Mobilfunkantennen die Grundsätze der Vollzugsrichtlinien festgelegt. An den Gesprächen waren die Kantone, die Mobilfunkbetreiber sowie die Schutzorganisationen vertreten. Diskutiert wurde insbesondere über die noch offenen Fragen zur Messung der Mobilfunkstrahlung. Ende Juni können die Vollzugsempfehlungen plangemäss veröffentlicht werden. Sie sind ein wichtiges Hilfsmittel für die Kantone und Gemeinden, welche Baugesuche für Mobilfunkantennen prüfen und bewilligen.

Datum
4. Juli 2002
ZUP-Nr.
30
Themen
Klima- Strahlung
Autor/Autorin
André Schrade, Bruno Oberle
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 30: Pressemitteilung des BUWAL zu Mobilfunkantennen: Grundsätze für den Vollzug festgelegt

Zürcher Umweltpraxis 30: Pressemitteilung des BUWAL zu Mobilfunkantennen: Grundsätze für den Vollzug festgelegt
Zürcher Umweltpraxis 30: Pressemitteilung des BUWAL zu Mobilfunkantennen: Grundsätze für den Vollzug festgelegt

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