Erfolgreiche Lärmsanierung der Schiessanlagen: Weniger Schiesslärm im Kanton Zürich
Am 31. März 2002 lief die Sanierungsfrist für 300-m-Schiessanlagen ab. Nach intensiver Sanierungstätigkeit erfüllen heute fast alle Anlagen im Kanton die Anforderungen der Lärmschutzverordnung (LSV). Noch vor zwei Jahren traf dies erst für die Hälfte zu. In Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, den Schützenvereinen und dem Kanton wurden bauliche und betriebliche Massnahmen umgesetzt.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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