Erfolgreiche Lärmsanierung der Schiessanlagen: Weniger Schiesslärm im Kanton Zürich

Am 31. März 2002 lief die Sanierungsfrist für 300-m-Schiessanlagen ab. Nach intensiver Sanierungstätigkeit erfüllen heute fast alle Anlagen im Kanton die Anforderungen der Lärmschutzverordnung (LSV). Noch vor zwei Jahren traf dies erst für die Hälfte zu. In Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, den Schützenvereinen und dem Kanton wurden bauliche und betriebliche Massnahmen umgesetzt.

Datum
4. Juli 2002
ZUP-Nr.
30
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Rolf Schuchter, Markus Stähli
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 30: Erfolgreiche Lärmsanierung der Schiessanlagen: Weniger Schiesslärm im Kanton Zürich

Zürcher Umweltpraxis 30: Erfolgreiche Lärmsanierung der Schiessanlagen: Weniger Schiesslärm im Kanton Zürich
Zürcher Umweltpraxis 30: Erfolgreiche Lärmsanierung der Schiessanlagen: Weniger Schiesslärm im Kanton Zürich

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