Neue Verfahren und Formulare für die Baubewilligung: Umgang mit pathogenen oder gentechnisch veränderten Organismen
Für Betriebe, die mit Organismen umgehen, gelten drei neue Verordnungen (vgl. ZUP Nr. 22), insbesondere die Einschliessungsverordnung (ESV), aber auch die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV). Sie brachten einige Änderungen hinsichtlich des Meldungs- und Bewilligungsverfahrens sowie der Kontrollen entsprechender Betriebe mit sich. Kantonale und städtische Bauverfahren mussten in der Folge neu koordiniert werden. Wo möglich wurden jedoch die bereits bestehenden Verfahrensabläufe beibehalten.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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