Elektrizitätsmarktgesetz: Strommarktliberalisierung und erneuerbare Energien - ein Widerspruch?

Beim Strombezug bestehen heute kaum Möglichkeiten, die Produktionsart zu wählen. Morgen kann diese Auswahl schon Tatssche werden: Das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG), welches 2002 zur Abstimmung gelangt, sieht für den Strom eine Kennzeichnungspflicht vor. Die Herkunft des Stromes wird allerdings auch den Preis beeinflussen, einerseits durch die Stromgestehungskosten und andererseits durch die Nachfrage. Von besonderem Interesse sind daher die Regelungen, welche die einheimische Wasserkraft und die anderen erneuerbaren Energien unterstützen. Können die entsprechenden Stromerzeugungsanlagen den beabsichtigten Systemwechsel meistern oder kommen sie unter die Räder?

Datum
28. Oktober 2001
ZUP-Nr.
28
Themen
Energie
Autor/Autorin
Francois Kenel
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 28: Elektrizitätsmarktgesetz: Strommarktliberalisierung und erneuerbare Energien - ein Widerspruch?

Zürcher Umweltpraxis 28: Elektrizitätsmarktgesetz: Strommarktliberalisierung und erneuerbare Energien - ein Widerspruch?
Zürcher Umweltpraxis 28: Elektrizitätsmarktgesetz: Strommarktliberalisierung und erneuerbare Energien - ein Widerspruch?

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