Vorsicht mit Sondernutzungen in der Landwirtschaftszone: Golfplätze in Konkurrenz mit der Landwirtschaftszone

Landwirtschaftszonen wurden im Rahmen der Raumplanung als Ergebnis einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung definiert. Gesuche für Golfplätze und ähnliche Sonderinteressen Einzelner, die in dieser Zone angesiedelt werden sollen, müssen daher im Interesse der Allgemeinheit verantwortungsvoll geprüft werden.

Datum
17. Dezember 2000
ZUP-Nr.
25
Themen
Raumplanung
Autor/Autorin
Rolf Gerber
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 25: Vorsicht mit Sondernutzungen in der Landwirtschaftszone: Golfplätze in Konkurrenz mit der Landwirtschaftszone

Zürcher Umweltpraxis 25: Vorsicht mit Sondernutzungen in der Landwirtschaftszone: Golfplätze in Konkurrenz mit der Landwirtschaftszone
Zürcher Umweltpraxis 25: Vorsicht mit Sondernutzungen in der Landwirtschaftszone: Golfplätze in Konkurrenz mit der Landwirtschaftszone

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