Neuordnung des kantonalen Planungs-, Bau- und Umweltrechts: Dreifache Vernehmlassung für optimalen Einbezug der Beteiligten
Mit Beschlüssen vom 21. Juni 2000 hat der Regierungsrat die Baudirektion mit der Neugestaltung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) beauftragt und gleichzeitig dem Kantonsrat Antrag auf Abschreibung eines entsprechenden Postulats gestellt. Dem Regierungsrat ist bis Ende 2002 ein Revisionsentwurf zu unterbreiten. Für dieses Projekt «Neugestaltung PBG» wurde ein Kredit von drei Millionen Franken bewilligt. Das PBG wurde vor dem Raumplanungsgesetz (RPG) und dem Umweltschutzgesetz (USG) des Bundes erlassen. Es ist einerseits in Struktur und Begrifflichkeit dem übergeordneten Recht und anderseits insbesondere auch den aktuellen Bedürfnissen der Wirtschaft sowie den Grundsätzen einer modernen Verwaltungsführung anzupassen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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