Biologische Risiken im Kanton Zürich: Neue Verfahren beim Umgang mit Organismen
Auf den 1. November 1999 hat der Bundesrat drei neue Verordnungen im Bereich der biologischen Risiken in Kraft gesetzt: Die Einschliessungsverordnung (ESV), die Freisetzungsverordnung (FrSV) und die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikororganismen (SAMV). Sie ergänzen die bereits 1991 eingeführte Störfallverordnung (Katastrophenschutz) und definieren, wie mit Krankheitserregern (Pathogenen) und gentechnisch veränderten Organismen umgegangen werden soll. Auf den gleichen Zeitpunkt ist eine ganze Serie von bestehenden Verordnungen aus den Bereichen Lebensmittel, Heilmittel und Landwirtschaft angepasst worden.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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