Vollzug der NIS-Verordnung - Elektrosmog: Nutz und Schutzniveau abwägen
Der teils heftige Widerstand gegen den Bau geplanter Mobilfunk-Antennen in Wohnquartieren offenbart den Interessenkonflikt zwischen den Nutzinteressen der Netzbetreiber und dem Schutzanspruch der vom «Elektrosmog» betroffenen Bevölkerung. Angesichts der noch wenig erforschten gesundheitlichen Auswirkungen von schwacher nicht ionisierender Strahlung empfiehlt der Bund vorsorgliche Abstände zwischen Sendeanlagen und Orten, an denen sich Menschen lange Zeit aufhalten.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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