Erfolgskontrolle bei Rekultivierungen: Für «künstliche» Böden sind die Qualitätsziele klar definiert

Seit der Einführung der «Richtlinien für die Durchführung von Rekultivierungen» im Jahr 1991 hat sich die Qualität rekultivierter Böden merklich verbessert. Durch eine Verfügung allein kann jedoch korrektes Handeln auf Seite der Kiesgrubenbetreiber nicht erreicht werden. Es braucht deren Verständnis für Bodenprozesse, viel Geduld bei den Bewirtschaftern und eine effiziente und wirkungsvolle Qualitätskontrolle durch die Behörden.

Datum
8. Oktober 1999
ZUP-Nr.
21
Themen
Boden
Autor/Autorin
Samuel Isler
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 21: Erfolgskontrolle bei Rekultivierungen: Für «künstliche» Böden sind die Qualitätsziele klar definiert

Zürcher Umweltpraxis 21: Erfolgskontrolle bei Rekultivierungen: Für «künstliche» Böden sind die Qualitätsziele klar definiert
Zürcher Umweltpraxis 21: Erfolgskontrolle bei Rekultivierungen: Für «künstliche» Böden sind die Qualitätsziele klar definiert

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