Energieplanungsbericht 1998
Der Regierungsrat erstattet dem Kantonsrat alle vier Jahre Bericht über die Grundlagen der gegenwärtigen und künftigen Energieversorgung und -nutzung und über die langfristig anzustrebende Entwicklung (§ 4 Energiegesetz und § 2 Energieverordnung). Der dritte Bericht erschien im Dezember 1998. Der Energieplanungsbericht 1998 dient wiederum als Grundlage für die Diskussion energiepolitischer Fragen. Er gibt einen Überblick über die bisherigen staatlichen Aktivitäten und einen Ausblick auf die zukünftigen Schwerpunkte im Bereich der Energienutzung und -versorgung. Er enthält viele Überlegungen, die auch für Gemeinde-behörden und eine breitere Öffentlichkeit von Interesse sind.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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