Neue Bestimmungen für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten

Am 1. Januar 1999 trat die neue «Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten» (VWF) in Kraft. Vollzugsaufwand, Regelungsdichte und Bewilligungen werden damit reduziert, und den Eigentümern von Lageranlagen wird vermehrt Eigenverantwortung übertragen. Zudem sind Kleintankanlagen (Behälter von 450 bis 2000 Litern Inhalt) und Gebindelager bis zu einem Gesamtnutzvolumen von 4000 Litern unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr bewilligungs- und abnahmepflichtig und somit auch nicht mehr revisionspflichtig.

Datum
17. März 1999
ZUP-Nr.
19
Themen
Wasser
Autor/Autorin
Konrad Fehr
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 19: Neue Bestimmungen für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten

Zürcher Umweltpraxis 19: Neue Bestimmungen für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
Zürcher Umweltpraxis 19: Neue Bestimmungen für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: