Neue Bestimmungen für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
Am 1. Januar 1999 trat die neue «Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten» (VWF) in Kraft. Vollzugsaufwand, Regelungsdichte und Bewilligungen werden damit reduziert, und den Eigentümern von Lageranlagen wird vermehrt Eigenverantwortung übertragen. Zudem sind Kleintankanlagen (Behälter von 450 bis 2000 Litern Inhalt) und Gebindelager bis zu einem Gesamtnutzvolumen von 4000 Litern unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr bewilligungs- und abnahmepflichtig und somit auch nicht mehr revisionspflichtig.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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