Vorgezogene Entsorgungsgebühren für Batterien und Akkumulatoren
Erstmals hat der Bundesrat eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) verordnet. Diese dient in erster Linie dazu, die Finanzierung der Batterieverwertung sicherzustellen. Neu werden alle Arten von Altbatterien und -akkumulatoren der Rückgabe- und Rücknahmepflicht unterstellt. Der Cadmiumgehalt im Siedlungsabfall, verursacht durch die Beigabe verbrauchter Akkumulatoren, wird begrenzt. Wird die festgesetzte Jahresmenge an Cadmium überschritten, wird ein Pfand eingeführt.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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