«Ziele statt Detailvorschriften»: Neues Modell für Energiegrossverbraucher im Kanton Zürich

Das geänderte Zürcher Energiegesetz enthält ein neues «Grossverbrauchermodell». Grossverbraucher von Energie können sich in einer Vereinbarung mit der Baudirektion verpflichten, individuell oder in einer Gruppe vorgegebene Ziele für die Entwicklung ihres Energieverbrauchs einzuhalten. Im Gegenzug werden sie von Detailvorschriften befreit. Dies entspricht dem Trend, dass der Staat vermehrt nur noch die Ziele vorgibt und nicht mehr einzelne Massnahmen vorschreibt.

Datum
12. Oktober 1998
ZUP-Nr.
17
Themen
Energie
Autor/Autorin
Hansruedi Kunz
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 17: «Ziele statt Detailvorschriften»: Neues Modell für Energiegrossverbraucher im Kanton Zürich

Zürcher Umweltpraxis 17: «Ziele statt Detailvorschriften»: Neues Modell für Energiegrossverbraucher im Kanton Zürich
Zürcher Umweltpraxis 17: «Ziele statt Detailvorschriften»: Neues Modell für Energiegrossverbraucher im Kanton Zürich

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