Luftschadstoffbelastung im Kanton Zürich 1997: Luftqualität gegenüber dem Vorjahr unverändert
1997 hat sich die Qualität der Atemluft im Kanton Zürich insgesamt gegenüber dem Vorjahr kaum verändert: Wie im Jahr zuvor wurden auch 1997 wieder dreizehn der achtzehn Immissions-Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) eingehalten. Der Trend zu weniger Stickoxid(NOx)-Immissionen flacht ab. Beim Ozon wurden die Immissionsgrenzwerte häufiger überschritten, und es mussten leicht höhere Spitzenwerte als im Vorjahr registriert werden. Seit 1. März 1998 ist die revidierte LRV in Kraft. Gegenüber der bisherigen Verordnung gilt das Interesse neu auch den feinen, lungengängigen Partikeln des Schwebestaubes mit einem Durchmesser von weniger als zehn Mikrometern. Die sogenannten PM10 sind ein besonders geeignetes Mass zur Erfassung des luftschadstoffbedingten Gesundheitsrisikos.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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