Auftrag aus dem kantonalen Luft-Programm 1996: Die «Parkplatz-Wegleitung» der Baudirektion überarbeitet und neu festgesetzt
Die Anzahl erforderliche bzw. zulässige Parkplätze bei Neu- und Umbauten ist – insbesondere bei grösseren Publikumsanlagen – häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen: Investoren und Bauherrschaft setzen die Parkplatzzahl direkt mit dem erzielbaren Umsatz in Verbindung und wollen deshalb möglichst viele davon, während Anwohner und dem Umweltschutz Verpflichtete primär die negativen Auswirkungen (Abgase, Lärm, Staus) des induzierten Verkehrs fürchten und deshalb auf eine möglichst tiefe Parkplatzzahl drängen. Gestützt auf das Luft-Programm 1996 (Massnahmenplan Lufthygiene) hat die Baudirektion Ende 1997 eine neue Wegleitung festgesetzt, die aufzeigt, wie das kommunale Parkplatzreglement diese unterschiedlichen Ansprüche berücksichtigen kann.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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