Über die Akustik des Schiesslärms und die Lärmschutzmassnahmen: Vom Knall zum Knällchen
1990 hat die Fachstelle Lärmschutz die Lärmsituation bei den 300-m-Schiessanlagen im Kanton Zürich beurteilt. Die Resultate ergaben, dass die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung bei mehr als der Hälfte aller Anlagen überschritten sind. Diese Feststellung zeigt, wie wichtig Massnahmen gegen den Schiesslärm sind. Im vorliegenden Beitrag werden die Möglichkeiten von solchen Lärmschutzmassnahmen untersucht. Dabei gilt es, die speziellen akustischen Eigenschaften des Schiesslärms zu berücksichtigen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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