Gewässerschutz-Infrastruktur innerhalb von Industrie- und Gewerbezonen:Müssen alle Kanalisationen umgebaut werden?
Der Vollzug nach Art. 7 des Gewässerschutzgesetzes 1991, wonach bei der Abwasserentsorgung differenzierter als früher zwischen nicht verschmutztem und verschmutztem Abwasser zu unterscheiden ist, stellt bei bestehenden industriell-gewerblichen Überbauungen besondere Probleme. Wie können ungenügende Entwässerungsanlagen und zu entwässernde betriebszugehörige Flächen mit hohem Verschmutzungspotential wirtschaftlich tragbar angepasst werden, damit sie allenfalls veränderten Nutzungsgewohnheiten und den differenzierten gewässerschutzrechtlichen Anforderungen genügen? Mögliche Antworten auf diese Fragestellung gibt eine vom Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) in Auftrag gegebene Studie anhand eines konkreten Falles.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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