Richtplanung und Lärmschutz: Lärmplanung im grossen

Zwischen Raumplanung und Umweltschutz, zu dem auch der Lärmschutz gehört, besteht eine enge Beziehung. Die Raumplanung ist für den Umweltschutz mitverantwortlich. Als längerfristige Planung, insbesondere mit dem Instrument der Richtplanung, bildet sie eine unabdingbare Voraussetzung für einen wirksamen Umweltschutz. Berührungspunkte bestehen weniger bei umweltschutztechnischen Einzelmassnahmen als vielmehr im Bereich der Vorsorgeplanung. Dementsprechend kommen in der Gesetzgebung zur Raumplanung und zum Umweltschutz inhaltlich dieselben Zielvorstellungen vor, indem die Siedlungen, Wohngebiete und somit die Menschen vor nachteiligen Umwelteinflüssen zu schützen sind. Im Bereich der Raumplanung ist im Kanton Zürich die Leitlinie 2 des kantonalen Richtplans 1995, wonach die Entwicklung der Siedlungsstruktur schwerpunkt-mässig auf den öffentlichen Verkehr auszurichten ist, von besonderer Bedeutung für den Lärmschutz.

Datum
12. Juli 1997
ZUP-Nr.
13
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Matthias Höfliger
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 13: Richtplanung und Lärmschutz: Lärmplanung im grossen

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