Vollzug der Umweltschutz-Vorschriften in Textilreinigungsbetrieben im Kanton Zürich: Textilreinigung – eine saubere Sache

Im Kanton Zürich wird der Vollzug bei Textilreinigungsbetrieben von den zuständigen kantonalen Fachstellen in Zusammenarbeit mit der Branchenorganisation durchgeführt. Beteiligt sind dabei: das Gesundheitsamt der Stadt Winterthur, das Amt für Gesundheit und Umwelt sowie die Stadtentwässerung der Stadt Zürich, das Amt für Gewässerschutz und Wasserbau des Kantons Zürich, das Kantonale Amt für Industrie Gewerbe und Arbeit, das Amt für technische Anlagen und Lufthygiene des Kantons Zürich und die Kontrollstelle der Textilreiniger-Branche (Verein Kontrollstelle Textilreinigungen Schweiz VKTS). Die Vollzugstätigkeit wird in fachlicher Hinsicht und zwischen den Zuständigkeitsgrenzen koordiniert; es werden Luft-, Wasser- und Arbeitnehmerschutz-Anliegen berücksichtigt.

Datum
27. Februar 1997
ZUP-Nr.
11
Themen
Luft
Autor/Autorin
Beat Hürlimann
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 11: Vollzug der Umweltschutz-Vorschriften in Textilreinigungsbetrieben im Kanton Zürich: Textilreinigung – eine saubere Sache

Zürcher Umweltpraxis 11: Vollzug der Umweltschutz-Vorschriften in Textilreinigungsbetrieben im Kanton Zürich: Textilreinigung – eine saubere Sache
Zürcher Umweltpraxis 11: Vollzug der Umweltschutz-Vorschriften in Textilreinigungsbetrieben im Kanton Zürich: Textilreinigung – eine saubere Sache

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