Biologische und landschaftliche Aufwertung von denaturierten Fliessgewässern: Das Wiederbelebungsprogramm – Eine Zwischenbilanz
Das Wiederbelebungsprogramm für die Fliessgewässer des Kantons Zürich wurde 1989 auf Initiative des Amtes für Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) lanciert. Gesetzliche Vorschriften, die solche Massnahmen forderten, bestanden damals noch nicht. Auch Natur- und Umweltschutzorganisationen hatten sich noch nicht intensiv mit der Frage befasst, ob all die kanalisierten und eingedolten Fliessgewässer auch in Zukunft in ihrem naturfremden Zustand bleiben sollten. Verschiedene aufschlussreiche wasserbauliche Experimente mit altbekannten, aber wieder neu entdeckten Methoden wie dem Einsatz lebender Pflanzen (Lebendverbau, Ingenieurbiologie) oder vermehrte Anwendung von Buhnen (Sporne) zur Sicherung der Flussufer bildeten die Grundlage und Motivation, im Sinne eines ganzheitlichen Gewässerschutzes auf diesem vernachlässigten Gebiet aktiv zu werden. Mit der Bewilligung eines Rahmenkredits von 18 Millionen Franken für Wiederbelebungsmassnahmen an Fliessgewässern anerkannte der Kantonsrat die biologische und die landschaftliche Aufwertung sowie die Offenlegung von eingedolten Gewässem als Bestandteil eines umfassenden Gewässerschutzes. Dieser Beschluss bildete die Basis für die Arbeiten im Rahmen des Wiederbelebungsprogramms für die Fliessgewässer. Über die in der Zwischenzeit realisierten Projekte informiert die Abteilung Wasserbau des AGW jetzt in einer vierfarbig illustrierten Broschüre, die als Separatum aus einer Fachzeitschrift erschienen ist. Diese beim AGW zu beziehende Publikation «Wiederbelebung von Fliessgewässern im Kanton Zürich» bildet auch die Grundlage für den folgenden Beitrag.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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