Biologische und landschaftliche Aufwertung von denaturierten Fliessgewässern: Das Wiederbelebungsprogramm – Eine Zwischenbilanz

Das Wiederbelebungsprogramm für die Fliessgewässer des Kantons Zürich wurde 1989 auf Initiative des Amtes für Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) lanciert. Gesetzliche Vorschriften, die solche Massnahmen forderten, bestanden damals noch nicht. Auch Natur- und Umweltschutzorganisationen hatten sich noch nicht intensiv mit der Frage befasst, ob all die kanalisierten und eingedolten Fliessgewässer auch in Zukunft in ihrem naturfremden Zustand bleiben sollten. Verschiedene aufschlussreiche wasserbauliche Experimente mit altbekannten, aber wieder neu entdeckten Methoden wie dem Einsatz lebender Pflanzen (Lebendverbau, Ingenieurbiologie) oder vermehrte Anwendung von Buhnen (Sporne) zur Sicherung der Flussufer bildeten die Grundlage und Motivation, im Sinne eines ganzheitlichen Gewässerschutzes auf diesem vernachlässigten Gebiet aktiv zu werden. Mit der Bewilligung eines Rahmenkredits von 18 Millionen Franken für Wiederbelebungsmassnahmen an Fliessgewässern anerkannte der Kantonsrat die biologische und die landschaftliche Aufwertung sowie die Offenlegung von eingedolten Gewässem als Bestandteil eines umfassenden Gewässerschutzes. Dieser Beschluss bildete die Basis für die Arbeiten im Rahmen des Wiederbelebungsprogramms für die Fliessgewässer. Über die in der Zwischenzeit realisierten Projekte informiert die Abteilung Wasserbau des AGW jetzt in einer vierfarbig illustrierten Broschüre, die als Separatum aus einer Fachzeitschrift erschienen ist. Diese beim AGW zu beziehende Publikation «Wiederbelebung von Fliessgewässern im Kanton Zürich» bildet auch die Grundlage für den folgenden Beitrag.

Datum
27. Februar 1997
ZUP-Nr.
11
Themen
Wasser
Autor/Autorin
Christian Göldi, Hans Georg Gsell
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 11: Biologische und landschaftliche Aufwertung von denaturierten Fliessgewässern: Das Wiederbelebungsprogramm – Eine Zwischenbilanz

Zürcher Umweltpraxis 11: Biologische und landschaftliche Aufwertung von denaturierten Fliessgewässern: Das Wiederbelebungsprogramm – Eine Zwischenbilanz
Zürcher Umweltpraxis 11: Biologische und landschaftliche Aufwertung von denaturierten Fliessgewässern: Das Wiederbelebungsprogramm – Eine Zwischenbilanz

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: