PAK und Schwermetalle in Böden entlang stark befahrener Strassen

Gemäss Artikel 4 der eidgenössischen Verordnung über Schadstoffe im Boden (VSBo) sind die Kantone zur «eingehenden Beobachtung der Bodenbelastung» in Gebieten verpflichtet, in denen feststeht oder angenommen werden muss, «dass der Schadstoffgehalt des Bodens über dem natürlichen Gehalt liegt oder dass im Boden vorhandene künstliche Schadstoffe die Bodenfruchtbarkeit gefährden können». Wie neue Erhebungen der Fachstelle Bodenschutz im Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) zeigen, sind Böden im Nahbereich um vielbefahrene Strassen ausser mit Blei auch mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) teilweise stark belastet. Weitere Abklärungen zur PAK-Belastung sind notwendig. Allenfalls sind Massnahmen zum Schutz anderer Umweltgüter zu prüfen.

Datum
27. Februar 1997
ZUP-Nr.
11
Themen
Boden
Autor/Autorin
Thomas Wegelin, Rolf Gsponer
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 11: PAK und Schwermetalle in Böden entlang stark befahrener Strassen

Zürcher Umweltpraxis 11: PAK und Schwermetalle in Böden entlang stark befahrener Strassen
Zürcher Umweltpraxis 11: PAK und Schwermetalle in Böden entlang stark befahrener Strassen

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