PAK und Schwermetalle in Böden entlang stark befahrener Strassen
Gemäss Artikel 4 der eidgenössischen Verordnung über Schadstoffe im Boden (VSBo) sind die Kantone zur «eingehenden Beobachtung der Bodenbelastung» in Gebieten verpflichtet, in denen feststeht oder angenommen werden muss, «dass der Schadstoffgehalt des Bodens über dem natürlichen Gehalt liegt oder dass im Boden vorhandene künstliche Schadstoffe die Bodenfruchtbarkeit gefährden können». Wie neue Erhebungen der Fachstelle Bodenschutz im Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) zeigen, sind Böden im Nahbereich um vielbefahrene Strassen ausser mit Blei auch mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) teilweise stark belastet. Weitere Abklärungen zur PAK-Belastung sind notwendig. Allenfalls sind Massnahmen zum Schutz anderer Umweltgüter zu prüfen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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