Das Abfallgesetz wurde anfangs Jahr teilweise in Kraft gesetzt – Übersicht: Die wichtigsten Änderungen in der Abfallwirtschaft
Seit dem 1. Januar 1996 ist das kantonale Abfallgesetz, mit Ausnahme jener Paragraphen, für die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe erlassen werden müssen, in Kraft. Es löst die bisherigen Rechtsgrundlagen im Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz und im Schrottgesetz ab. Damit wird das Abfallwesen im Kanton Zürich mit einer moderneren Gesetzgebung geregelt.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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