Abfall gehört nicht ins Cheminée!

Mit steigenden Entsorgungsgebühren wächst der Anreiz, Abfall illegal zu entsorgen. Vor allem der Missbrauch der eigenen Holzfeuerung als «Kehrichtverbrennungsanlage» wie auch die Verbrennung oder Deponierung von Abfällen im Freien zählen zu den häufigsten Irrwegen des Haushaltskehrichts. Wer auf diese Weise seinen Abfall entsorgt, schadet nicht nur der Umwelt – und damit auch seinen Mitmenschen –, sondern auch sich selber. Denn die vorschriftswidrig deponierten oder verbrannten Abfälle hinterlassen in der Luft und im Boden Schadstoffe, die vor allem in der unmittelbaren Umgebung wirken. Nicht nur das: Durch das Verbrennen des Kehrichts kann der Ofen beschädigt werden.

Datum
21. März 1996
ZUP-Nr.
8
Themen
Luft
Autor/Autorin
Herbert Limacher
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 8: Abfall gehört nicht ins Cheminée!

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: