Das Gesetz betreffend das Forstwesen wird abgelöst: Der Kantonsrat berät ein Waldgesetz mit modernen und liberalen Zügen

Mitte Juli stellte die Volkswirtschaftsdirektion der Presse den Entwurf für ein neues kantonales Waldgesetz vor, das der Regierungsrat noch vor der Sommerpause zuhanden des Kantonsrates verabschiedet hat. Das neue zürcherische Waldgesetz löst das Gesetz betreffend das Forstwesen vom 28. Juli 1907 ab, das damals vor allem den Wiederaufbau der durch Übernutzung und Plünderung weitgehend aufgelösten oder gar zerstörten Wälder im Kanton Zürich bezweckte. Hauptziele waren die Sicherstellung des künftigen Holzbedarfes, aber auch die Verminderung der Hochwassergefahren im Bereiche der Wildbäche und Flüsse. Der bedrohlichen Lage für den Wald entsprachen die Verbots- und Gebotsnormen an die Adresse der Waldbesitzer. In der heutigen Gesellschaft nun hat der Wald einen ganz anderen Stellenwert, was sich im Gesetzesentwurf niederschlägt.

Datum
27. Oktober 1996
ZUP-Nr.
10
Themen
Wald
Autor/Autorin
Theo Hegetschweiler
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 10: Das Gesetz betreffend das Forstwesen wird abgelöst: Der Kantonsrat berät ein Waldgesetz mit modernen und liberalen Zügen

Zürcher Umweltpraxis 10: Das Gesetz betreffend das Forstwesen wird abgelöst: Der Kantonsrat berät ein Waldgesetz mit modernen und liberalen Zügen
Zürcher Umweltpraxis 10: Das Gesetz betreffend das Forstwesen wird abgelöst: Der Kantonsrat berät ein Waldgesetz mit modernen und liberalen Zügen

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